
Winterdienst · Königs Wusterhausen
Winterdienst in Königs Wusterhausen: Wer muss räumen und streuen?
Die Räum- und Streupflicht für Gehwege liegt bei den Anliegern. Was das für Eigentümer und Verwaltungen in Königs Wusterhausen, Zernsdorf, Niederlehme, Senzig und Umgebung heißt, und wann wir übernehmen. Unser Betriebssitz. Kürzeste Wege, auch bei kurzfristigem Bedarf.
Räumzeiten in Königs Wusterhausen
Quelle: Straßenreinigungssatzung der Stadt Königs Wusterhausen
Was die Satzung verlangt
Die Stadt Königs Wusterhausen legt fest, dass zwischen 7 und 20 Uhr gefallener Schnee und entstandene Glätte unverzüglich zu beseitigen sind. Nach 20 Uhr gefallener Schnee muss am Folgetag bis 7 Uhr geräumt sein.
Maßgeblich ist der aktuelle Satzungstext. Wer einen Dienstleister beauftragt, bleibt in der Überwachungspflicht. Deshalb dokumentieren wir jeden Einsatz.
Vor Ort
Wohnanlagen am Bahnhof und in der Innenstadt
Gewerbeflächen im Gewerbepark
Einfamilienhäuser in den Ortsteilen
Ortsteile: Zernsdorf, Niederlehme, Senzig, Wernsdorf, Zeesen, Kablow, Diepensee.
Turnus
Einmalig
Ein Einsatz nach Schneefall, solange Kapazität frei ist. Abrechnung je Einsatz.
Saisonvertrag
November bis März. Bereitschaft inklusive, fester Preis für die Saison.
Rahmenvertrag
Für Verwalter mit mehreren Objekten. Winterdienst plus Laub und Grünpflege aus einer Hand.
Weitere Leistungen in Königs Wusterhausen
In der Nähe

Winterdienst für Ihr Objekt in Königs Wusterhausen.
Anfrage senden