Gartenklinik
Schneeräumen auf einer gepflasterten Einfahrt vor dem Tor

Winterdienst · Königs Wusterhausen

Winterdienst in Königs Wusterhausen: Wer muss räumen und streuen?

Die Räum- und Streupflicht für Gehwege liegt bei den Anliegern. Was das für Eigentümer und Verwaltungen in Königs Wusterhausen, Zernsdorf, Niederlehme, Senzig und Umgebung heißt, und wann wir übernehmen. Unser Betriebssitz. Kürzeste Wege, auch bei kurzfristigem Bedarf.

Räumzeiten in Königs Wusterhausen

Quelle: Straßenreinigungssatzung der Stadt Königs Wusterhausen

Was die Satzung verlangt

Die Stadt Königs Wusterhausen legt fest, dass zwischen 7 und 20 Uhr gefallener Schnee und entstandene Glätte unverzüglich zu beseitigen sind. Nach 20 Uhr gefallener Schnee muss am Folgetag bis 7 Uhr geräumt sein.

Maßgeblich ist der aktuelle Satzungstext. Wer einen Dienstleister beauftragt, bleibt in der Überwachungspflicht. Deshalb dokumentieren wir jeden Einsatz.

Räum- und Streupflicht erklärt

Vor Ort

Wohnanlagen am Bahnhof und in der Innenstadt

Gewerbeflächen im Gewerbepark

Einfamilienhäuser in den Ortsteilen

Ortsteile: Zernsdorf, Niederlehme, Senzig, Wernsdorf, Zeesen, Kablow, Diepensee.

Turnus

Einmalig

Ein Einsatz nach Schneefall, solange Kapazität frei ist. Abrechnung je Einsatz.

Saisonvertrag

November bis März. Bereitschaft inklusive, fester Preis für die Saison.

Rahmenvertrag

Für Verwalter mit mehreren Objekten. Winterdienst plus Laub und Grünpflege aus einer Hand.

Verschneites Wohnhaus

Winterdienst für Ihr Objekt in Königs Wusterhausen.

Anfrage senden