Gartenklinik
Schneefräse räumt den Weg vor einem Klinkerhaus

Winterdienst · 6 Minuten · Stand September 2026

Räum- und Streupflicht: wer haftet, und bis wann geräumt sein muss

Die Pflicht lässt sich übertragen, die Verantwortung nicht vollständig abgeben. Was Eigentümer und Verwalter in Brandenburg und Berlin wissen sollten.

Wer ist verpflichtet?

Die Gemeinden übertragen die Räum- und Streupflicht für Gehwege regelmäßig per Straßenreinigungssatzung auf die Anlieger, also die Grundstückseigentümer. Vermieter können die Pflicht per Mietvertrag oder Hausordnung auf Mieter weitergeben, bleiben aber in der Kontrollpflicht: Sie müssen stichprobenartig prüfen, ob geräumt wird.

Wer einen Dienstleister beauftragt, überträgt die Ausführung, nicht die Verantwortung. Der Eigentümer bleibt in der Auswahl- und Überwachungspflicht. Er muss einen geeigneten Dienstleister wählen und sich vergewissern, dass dieser tatsächlich räumt.

Praktisch heißt das

Die Beauftragung allein schützt nicht. Entscheidend ist, dass die Einsätze stattfinden und dass sich das belegen lässt. Ein Dienstleister ohne Einsatzprotokoll ist im Streitfall wenig wert.

Bis wann muss geräumt sein?

Die Zeiten regeln die Städte unterschiedlich. In Königs Wusterhausen und Mittenwalde ist zwischen 7 und 20 Uhr unverzüglich nach Ende des Schneefalls oder bei Glättebildung zu räumen. Fällt Schnee nach 20 Uhr, muss am Folgetag bis 7 Uhr geräumt sein.

In Berlin gilt nach dem Straßenreinigungsgesetz werktags 7 bis 20 Uhr, an Sonn- und Feiertagen ab 9 Uhr. Auch dort muss über Nacht gefallener Schnee bis 7 Uhr beseitigt sein.

Maßgeblich ist immer die Satzung der jeweiligen Stadt oder Gemeinde. Bei anhaltendem Schneefall muss wiederholt geräumt werden, ein einziger Einsatz am Morgen reicht nicht.

Was ist zu räumen, und womit zu streuen?

Zu räumen ist der Gehweg in einer Breite, die zwei Personen das Aneinandervorbeigehen erlaubt, in der Regel 1,20 bis 1,50 Meter. Dazu kommen Zugänge zum Haus, zu Mülltonnen und Briefkästen sowie Überwege an Kreuzungen. Bei Glätte ist zu streuen.

Viele Satzungen schränken das Streugut ein. Salz ist häufig verboten oder nur bei Eisregen erlaubt, zulässig sind abstumpfende Mittel wie Sand, Splitt oder Granulat. Wer Salz streut, wo es untersagt ist, riskiert ein Bußgeld.

Was im Vertrag mit einem Dienstleister stehen muss

  • Schriftliche Vereinbarung mit klar beschriebenen Flächen, am besten mit Plan
  • Räumzeiten nach der örtlichen Satzung, nicht nach Gefühl
  • Geregelte Bereitschaft an Wochenenden und Feiertagen
  • Nachweis über die Haftpflichtversicherung des Dienstleisters
  • Dokumentation der Einsätze mit Datum und Uhrzeit, auf Wunsch je Objekt
  • Regelung für den Fall, dass der Dienstleister ausfällt

Was passiert bei einem Sturz?

Stürzt jemand auf nicht geräumtem Gehweg, prüft das Gericht, ob die Pflicht erfüllt war. Der Eigentümer muss darlegen, dass geräumt wurde oder dass er die Pflicht wirksam übertragen und überwacht hat. Ohne Nachweis steht er schlecht da.

Mit einem Einsatzprotokoll, das Datum, Uhrzeit und Fläche enthält, dreht sich das Bild: Der Eigentümer kann belegen, dass er seiner Pflicht nachgekommen ist.

Hinweis

Diese Übersicht ersetzt keine Rechtsberatung. Maßgeblich sind die Satzung der jeweiligen Gemeinde und im Einzelfall die Rechtsprechung.

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