Der häufigste Fehler: Einzelabrufe
Wer Grünpflege je Anruf beauftragt, bekommt sie zu spät. Der Rasen ist dann schon zu hoch, die Hecke wächst in den Gehweg, das Laub liegt zwei Wochen. Und die Verwaltung trägt die Last, an alles zu denken. Ein Rahmenvertrag mit festen Turnussen dreht das um: Der Dienstleister kommt, bevor es auffällt.
Turnusse, die sich bewährt haben
- Rasen: in der Hauptsaison wöchentlich bis vierzehntägig, im Frühjahr und Herbst alle zwei bis drei Wochen
- Hecken: zwei Formschnitte im Jahr, Rückschnitt bei Bedarf im Winter
- Beete: monatliche Pflege in der Vegetationsperiode, Rückschnitt im Herbst
- Wege und Stellflächen: Kehren alle zwei bis vier Wochen, Wildkraut nach Bedarf
- Laub: zwei bis vier Einsätze zwischen Oktober und Dezember
- Sichtkontrolle: bei jedem Einsatz, Meldung von Schäden an die Verwaltung
Was in den Rahmenvertrag gehört
Eine Objektliste mit den Flächen je Objekt, der Turnus je Fläche, die Regelung für Zusatzarbeiten, die Entsorgung und die Form des Nachweises. Sinnvoll ist ein monatlicher Bericht je Objekt, den die Verwaltung an Eigentümer oder Beirat weitergeben kann. Damit ist die Frage in der Eigentümerversammlung, was der Dienstleister eigentlich macht, mit einem Blatt beantwortet.
Übergang in den Winter
Grünpflege und Winterdienst gehören in denselben Vertrag. Wer die Flächen im Sommer pflegt, kennt im Winter jede Kante, und es entsteht keine Lücke im Dezember.
