Warum die Mieterreinigung so oft scheitert
Die Reinigung im Wechsel durch die Bewohner funktioniert, solange sich alle daran halten. Sobald eine Partei aussetzt, wird das Treppenhaus zum Dauerthema: Beschwerden bei der Verwaltung, Zettel im Hausflur, Streit unter Nachbarn. Die Verwaltung ist dann mit Vermittlung beschäftigt, nicht mit Verwaltung.
Ein Dienstleister löst das Problem strukturell: fester Turnus, gleicher Standard, ein Ansprechpartner. Die Frage ist nur, wie man dorthin kommt, ohne die Mieter vor den Kopf zu stoßen oder die Umlage zu verlieren.
Darf der Vermieter einfach umstellen?
Ist die Reinigung im Mietvertrag oder in der Hausordnung den Mietern zugewiesen, kann der Vermieter sie nicht einseitig zurücknehmen und die Kosten umlegen. Die Umstellung braucht entweder die Zustimmung der Mieter oder einen sachlichen Grund, etwa wiederholte Nichterfüllung.
Ist im Mietvertrag nichts geregelt oder sieht er die Umlage der Reinigungskosten bereits vor, ist der Weg frei. Dann kann der Vermieter einen Dienstleister beauftragen und die Kosten als Betriebskosten abrechnen.
Betriebskosten
Die Kosten der Gebäudereinigung sind nach der Betriebskostenverordnung umlagefähig. Voraussetzung ist, dass der Mietvertrag die Umlage vorsieht. Bei Altverträgen lohnt der Blick in den Vertrag, bevor beauftragt wird.
So läuft die Umstellung
- Mietverträge und Hausordnung prüfen: Wer ist heute verpflichtet, was ist zur Umlage geregelt?
- Angebot einholen, mit Leistungsbeschreibung und Turnus, damit die Kosten je Wohnung kalkulierbar sind
- Mieter schriftlich informieren: Grund, Beginn, Turnus, voraussichtliche Kosten je Monat
- Bei bestehender Mieterpflicht: Zustimmung einholen oder Grund dokumentieren
- Start mit Aushang im Haus, damit alle wissen, wann gereinigt wird
Das Anschreiben an die Mieter
Das Schreiben sollte kurz und sachlich sein. Es nennt den Grund für die Umstellung, den Beginn, den Turnus, den Dienstleister und die zu erwartenden Kosten. Wer die Zahl nennt, vermeidet Spekulationen. Ein Absatz zum Nutzen für die Bewohner, etwa ein verlässlich sauberes Haus ohne Reinigungsdienst im Wechsel, gehört dazu.
Auf Anfrage stellen wir Ihnen eine Vorlage für dieses Schreiben zur Verfügung, abgestimmt auf Ihr Objekt.
